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Peter Jankowski

Biografie von Peter Jankowski

Peter Jankowski wurde am 25. Mai 1887 in Gnesen geboren. Verheiratet war er mit Anna Auguste Jankowski, die am 29. August 1886 geboren wurde.
Da Herr Jankowski von Beruf Maurer war, wurde er beim Kasernenbau in Osnabrück beschäftigt. Laut Gestapo-Kartei (Rep. 439 Nr.19 Fiche-Nr.529) war er seit 1925 Mitglied der Freien Gewerkschaften, die im Mai 1933 verboten wurden. Am 9. April 1938 wurde Peter Jankowski aufgrund "antinazistischer Äußerungen und kommunistischer Mundpropaganda" festgenommen und am 4. Juli 1938 "im Namen des Deutschen Volkes" durch den 2. Strafsenat des Oberlandgerichtes Hamm (Westf.) verurteilt. Das Urteil lautete drei Jahre Zuchthaus, ohne Anrechnung der Untersuchungshaft, sowie Ehrverlust für die gleiche Zeitspanne und die Übernahme der Kosten des Verfahrens. Seine politischen Äußerungen galten im Gerichtsverfahren als "Vorbereitung eines Hochverräterischen Unternehmens". In der Begründung des Urteils wird angeführt: Dass seine wiederholten Äußerungen und sein sonstiges Verhalten geeignet waren, auf seine Arbeitskameraden im kommunistischen Sinne einzuwirken, braucht nicht näher ausgeführt zu werden. Die sämtlichen Zeugen hätten es so empfunden. Damit hat der Angeklagte den Bestrebungen des Kommunismus einen Dienst geleistet. Diese Bestrebungen waren und sind, wie ebenfalls nicht näher dargelegt zu werden braucht und wie dem Angeklagten als politisch und gewerkschaftlich nicht ungeschulten Menschen bewusst war, ausschließlich auf die Herbeiführung des gewaltsamen Umsturzes gerichtet und damit hochverräterisch im Sinne des Gesetzes.
Peter Jankowski wurde am 19.7.1938 in das Zuchthaus Hameln eingeliefert und war dort bis zu seiner Entlassung am 4.7.1941 inhaftiert. Danach wurde er der Gestapo in Osnabrück ausgeliefert. Durch sie wurde er zunächst in das KZ Neuengamme deportiert, daraufhin in das KZ Fallersleben und von dort aus in das KZ Groß-Rosen "verlegt". Aus der Bescheinigung eines anonymen Lagerarztes geht hervor, dass Peter Jankowski dort am 8. Dezember 1942 zu Tode gekommen war. Als Todesursache wurden die "Folgen einer Lungen- und Rippenfellentzündung" sowie "Kreislaufschwäche" angegeben. Seine Ehefrau erhielt nach dem Krieg die Ehrenrente der Stadt Osnabrück. Zudem wurde ihr eine Haftentschädigung zugesprochen, nachdem ihr Mann, der insgesamt 56 Monate in Haft war, vom Sonderhilfsausschuss für den Regionalbezirk Osnabrück als Verfolgter der NS-Gewaltherrschaft anerkannt wurde.

Quellen: Niedersächsisches Landesarchiv - Standort Osnabrück, Rep 430 Dez. 902 Akz 2003/068 Nr. 214, Urteil Bl. 59ff, beglaubigte Abschrift.

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