Biografie von Hermann Malkomes, Frieda Malkomes und 3 weitere
Familie Malkomes - Gutsparkstr. 20
Die sechsköpfige Familie Malkomes aus Leipzig-Paunsdorf erlitt aufgrund ihres Glaubens als Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus jahrelang heftige Verfolgung. Vater Hermann Malkomes kam nach über sieben Jahren Haft 1944 in Konzentrationslager Lublin-Majdanek ums Leben.
Der aus Kassel stammende Eisenbahner Hermann Malkomes (Jg. 1887) - er arbeitete als Rangierer - heiratete am 15.08.1909 Frieda Kühnicke (Jg. 1888) aus Paunsdorf. Das Ehepaar bekam vier Kinder: Anni (Jg. 1910), Albert (Jg. 1912), Irmgard (geb. Jg. 1915) und Ruth (Jg. 1924). 1922 oder 1923 schloss sich die Familie den Bibelforschern (ab 1931: Jehovas Zeugen) an. Ab Mai 1926 lebte sie in einer Erdgeschosswohnung in der Gutsparkstraße 20. Die älteste Tochter zog1931 nach der Heirat mit Ewald Arnold (Jg. 1905) aus.
Im Kleingartenverein "Waldessaum" baute nach einem Unfall arbeitslose Hermann Malkomes aus Steinen von Abbruchhäusern ein Gartenhaus, in dem die Familie über den Sommer lebte. Im September 1934 ersuchte Hermann Malkomes eine Wiedereinstellung bei der Reichsbahn, erhielt aber einen ablehnenden Bescheid, da er sich nach dem Verbot von Jehovas Zeugen in Sachsen am 18.04.1933 weiter zu der Glaubensgemeinschaft bekannte.
Am 17.03.1936 holte die Gestapo Ewald Arnold nachts aus dem Bett, weil er mit zwei Bekannten in der Bibel gelesen hat. Mutig schrieb Hermann Malkomes ein Entlassungsgesuch an die Reichskanzlei. "Heute (…) muss man jeden Tag damit rechnen, ohne irgendetwas Böses zu tun, verhaftet zu werden. Das muss jeden vernünftigen Menschen auf höchste empören."
Anni Arnold wurde am 12.10.1936 verhaftet. Zwei Tage später nahm die Gestapo ihren Vater in seinem Kleingarten fest. Unter Waffenandrohung musste sein Sohn Albert, der ein talentierter Radrennfahrer war, die Beamten dorthin führen. Hermann Malkomes wurde am 12.6.1937 von dem in Leipzig tagenden Sondergericht Freiberg bei einem Prozess gegen 186 Zeugen Jehovas zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Die finanzielle Versorgung oblag nun bei Tochter Irmgard, die beim Lampen-Hersteller Körting "tägliche Angriffe durch Spott und Drohungen erdulden" musste, erinnerte sich Tochter Ruth.
Das jüngste Familienmitglied weigerte sich aus religiöser Überzeugung beim Appell auf dem Schulhof in Paunsdorf, die Fahne zu grüßen. Sie wurde vom Schuldirektor bestraft und schikaniert. Die Nazis suchten zudem einen Grund für den Entzug des Sorgerechts. Am 25.08.1937 strich der Kleingärtnerverein Waldessaum Anni und Ewald Arnold wegen ihrer Betätigung als Zeugen Jehovas (und der daraus folgenden Haft) gegen ihren Willen von der Mitgliederliste.
Trotz verbüßter Haftstrafe kam Hermann Malkomes im November 1937 nicht frei, weil er seinem Glauben nicht abschwört. Am 18.11.1937 wurde er in das KZ Buchenwald eingeliefert, wo seit dem 27.07.1937 auch sein Schwiegersohn inhaftiert war. Hermann Malkomes wurde dem Arbeitskommando Schlosserei zugeteilt. Es gibt Hinweise, dass er und Ewald Arnold er an der Fertigung des Tor-Schriftzugs "Jedem das Seine" beteiligt waren.
Monatelang durfte Hermann Malkomes im KZ Buchenwald weder Briefe schreiben noch empfangen. Der Leipziger Gestapobeamte Frank drohte den Töchtern, dass er dafür sorgen würde, "dass unser Vater nicht mehr aus dem KZ lebendig herauskäme."
Mit ihrem 14. Geburtstag im Jahr 1938 stand für Tochter Ruth die Zwangsmitgliedschaft im "Bund Deutscher Mädel" (BDM) an. Offenbar stand vorher eine Tauglichkeitsuntersuchung an. "Mama gab mir einen verschlossenen Brief mit (…) In dem Brief stand, dass Vater im KZ ist und dass wir als Staatsfeinde, weil wir Bibelforscher sind, bezeichnet werden. Den Mut meiner Mutter habe ich sehr bewundert. Auf den Brief hin hätte sie auch ins KZ kommen können. Der Amtsarzt (…) erklärte mich für untauglich."
Ihr Vater durfte zwischenzeitlich an seine Lieben immer wieder nur wenige Zeilen schreiben. Die Kürze war Postbeschränkungen geschuldet, die die KZ-Verwaltung über Zeugen Jehovas verhängte, die sich weigerten, sich mit der Lossagung von ihrem Glauben die Freiheit zu erhalten. Am 26.01.1944 wurde Hermann Malkomes in das Konzentrations- und Vernichtungslager Lublin-Majdanek gebracht.
"Ich freue mich immer, wenn ich lese, dass alle unsere Kinder zu tüchtigen Menschen herangewachsen sind, haben wir sie doch richtig erzogen. (…) Also seid guten Muthes und seid herzlichst gegrüßt! Hermann", schrieb er am 16.05.1944. Das sind die letzten von ihm überlieferten Worte. Er starb am 29.05.1944 im KZ Lublin-Majdanek im Alter von 56 Jahren, nach einer Haftzeit von sieben Jahren, sieben Monaten und 15 Tagen.
Ein Mithäftling berichtete, dass Hermann Malkomes bis auf die Knochen abgemagert war. Am 12.08.1944 gab es auf dem Friedhof in Paunsdorf eine Urnenbeisetzung für Hermann Malkomes. Frieda Malkomes hatte per Zeitungsanzeige darüber öffentlich informiert. "Ich habe mir die Urne schicken lassen mit der Absicht, dass auch andere erfahren, dass mein Mann umgebracht worden ist."
Die restlichen Familienmitglieder überlebten die NS-Verfolgung. Ihre Verfolgung als Zeugen Jehovas ging aber ab 1948 weiter. 1950 wurden sie aufgrund ihrer politisch neutralen Haltung als "Opfer des Faschismus" wieder aberkannt. Am 31.08.1950 wurden Jehovas Zeugen in der DDR verboten. Am 20.03.1953 wurden Irmgard Malkomes und Albert Malkomes nach Stasi-Spitzeleien durch eine Freundin festgenommen und zu Haftstrafen von sechs beziehungsweise neun Jahren verurteilt - mit hanebüchenen Begründungen.
Die beiden flüchteten - wie die übrigen Familienmitglieder zuvor - aufgrund der Verfolgung in der DDR in die Bundesrepublik. Die Familie hatte in Singen (Hohentwiel) einen Anlaufpunkt bei Ehrig Arnoldt, einem Bruder von Ewald Arnold. Ehrig Arnoldt war unter dem NS-Regime als Zeuge Jehovas im KZ Kislau und KZ Dachau inhaftiert.
20 Jahre nach seinem Tod hob das Landgericht in Leipzig am 28.06.2002 das Urteil vom 11.06.1953 gegen Albert Malkomes auf. "Es steht (…) zur Überzeugung der Kammer fest, dass Herrn Albert Malkomes schweres Unrecht zugefügt wurde. Zuvor waren weitere Familienglieder wegen der erlittenen Repressalien unter dem NS-Regime in der Bundesrepublik als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt und entschädigt worden.
Recherchen: Dorothea Esch, Thomas Künz, Sebastian Reichert
Paten: Maria Haaring (geb. Malkomes), Tochter von Albert Malkomes, und Familie sowie Thomas Künz und Hans-Michael Hermann Künz, Söhne von Ruth Künz (geb. Malkomes) und Familien
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