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Familie Wilhelm Imker, Johann Osthoff, Gerhard Möller

Biography of Wilhelm Imker, Maria Imker and 5 more

Wilhelm Imker wurde am 24. Dezember 1906 als Sohn von Robert Wilhelm Imker in Kaatleinwaffe (Kathelyne) in Belgien geboren. Er war mit Maria (Marie-Luis) Imker, geb. Christ, geboren am 30. Dezember 1907 in Braunschweig, verheiratet. Die Familie lebte zunächst in einem selbstgebauten Holzhaus in der Barackensiedlung “Papenhütte“ in Osnabrück. Laut des Adressbuches 1934/35 war die Familie an der Oldenburger Straße 4 und zwei Jahre später (1937/38) an der Oldenburger Straße 2 gemeldet. Ab dem 16.06.1941 waren sie unter der Adresse Papenhütte 13 gemeldet. Analog zum beschlossenen Vernichtungsprogramm der Juden wurde am 16. Dezember 1942 durch das Nazi-Regime die "planmäßige Ausrottung aller Zigeuner" veranlasst.
Zusammen mit seinem Sohn Konstantin, geboren am 12. oder 17. April 1942 in Osnabrück, und anderen Osnabrücker Sinti wurde Wilhelm Imker am 1. März 1943 verhaftet.
Seine Frau war zum Zeitpunkt der Verhaftung mit den beiden Töchtern Gertrud, geboren am 24. März 1932 in Osnabrück und Adelheid, geboren am 10. Juli 1938 ebenfalls in Osnabrück, im Krankenhaus bei ihrem Sohn Arthur, wodurch sie den Verhaftungen zunächst entgingen. Sie wurden jedoch kurz danach festgenommen und ebenfalls nach Auschwitz verschleppt. Nur der siebenjährige Arthur Imker blieb in Osnabrück zurück. Die Familie Imker wurde enteignet und ihr Eigentum in der Auflistung der Gestapo aufgeführt.
Nach der Deportation über Minden, Hannover und Braunschweig mit weiteren Sinti aus Norddeutschland wurde für Wilhelm Imker und Sohn Konstantin die Ankunft in Auschwitz am 5. März 1943 vermerkt. Wilhelm Imker starb dort am 30. März 1943, Konstantin Imker am 21. April 1943.
Die Töchter Gertrud und Adelheid Imker starben in Auschwitz wahrscheinlich ebenfalls im Jahr 1943. Ihre Mutter Maria (Marie-Luis) Imker starb dort wahrscheinlich Ende August 1944 an Bauchtyphus.

Quellen: Rechercheanfrage StA Oldenburg; Recherche StA Osnabrück: Rep 430 Dez 304 Akz 2003/036 Nr. 29.; Recherche StA Osnabrück: Rep 430 Dez 304 Akz 2003/036 Nr.1269; Recherche StA Osnabrück: Rep 430 Dez 304 Akz 2003/036 Nr.968; Sterbebücher von Auschwitz; Begleitbroschüre zur Ausstellung am 21. Mai 1997 im Stadthaus: Sinti in Osnabrück - Bürger dieser Stadt.; Panayi, Panikos: The persecution of german Romanies: the case of Osnabrück, 1933-46. In: Patterns of Prejudice (2003), Bd. 37, S. 377-399.; div. Adressbücher; Sterbebücher von Auschwitz.

Johann Osthoff wird am 9. Januar 1935 mit 38 Jahren in die Provinzial Heil- und Pflegeanstalt Osnabrück aufgenommen. Als er im April 1941 über Eichberg nach Hadamar verschleppt und ermordet wird ist er 44 Jahre alt.
In den Adressbüchern der Stadt Osnabrück finden sich folgende Einträge: 1934/35 Joh. Osthof – Arbeiter - An der Papenhütte 13; 1935/36 kein Eintrag; 1937/38 für seine Frau Dorothea: An der Papenhütte 13; 1938/39 kein Eintrag

Quellen: Namensliste in Berger, Eva: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Bramsche: Rasch Verlag 1999, S. 277; Aufnahmebuch Männer StaOs Rep 727 Akz 17/83 Nr. 1; Durchsicht Dr. Lilienthal Hadamar Gedst.; bestätigt durch Meldedaten Frau Wahlbrink Staatsarchiv.

Gerhard Möller wurde am 21. Februar 1897 in Nahne, Kreis Osnabrück, heute ein Stadtteil im Süden von Osnabrück, geboren. Der katholische Arbeiter heiratete und hatte mit seiner Frau Anna drei Kinder. Ende Mai 1936 geriet er in das Visier der Gestapo Osnabrück. Sie vermerkte über ihn, dass er Anfang der 1930er Jahre wegen Beteiligung an einer Demonstration der Polizei vorgeführt worden sei. Außerdem sei er ein ehemaliges KPD-Mitglied. Spätestens ab den 19. Mai 1939 befand er sich in Untersuchungshaft. Er war nun 42 Jahre alt. Als letzter Wohnort von ihm und seiner Frau wurde Oldenburger Straße 15 in Osnabrück-Eversburg angegeben. Am 11. Juli 1939 verurteilte ihn das Landgericht Osnabrück zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr wegen „Sittlichkeitsverbrechens“, vermutlich aufgrund § 175a StGB, da es eine Zuchthausstrafe ist. Vielleicht hatte er sexuellen Kontakt zu einer männlichen Person unter 21 Jahren. Ein Jahr ist die Mindeststrafe, sofern der Straftatbestand die Zuchthausstrafe verlangt. Am 5. August 1939 transportierte man ihn vom Gefängnis Osnabrück zum Zuchthaus Celle. Dort wurde seine Person folgendermaßen beschrieben: Er ist 1,65 m groß, von mittlerer Gestalt, bartlos, hat ein ovales Gesicht, braune Augen, eine hohe Stirn und dunkelblondes Haar. Als besonderes Kennzeichen wurde eine Narbe am rechten Zeigefinger erwähnt. Zum rechnerischen Strafende wurde er am 19. Mai 1940 aus der Justizhaft im Zuchthaus Celle „entlassen“, der Polizei übergeben und in polizeiliche Vorbeugungshaft übernommen. Noch im ersten Halbjahr 1940 transportierte ihn die Polizei in das KZ Sachsenhausen, wo er die Nummer B.V. 175 Sitt. 26.209 erhielt. Dort starb Gerhard Möller am 28. Juli 1940 um 7.30 Uhr angeblich an Phlegmone, einer Bindegewebserkrankung und eine typische Folge der Haft. Die Strapazen der Haft und die mangelhaften Versorgung im KZ führten also letztendlich zu seinem Tode. Er wurde 43 Jahre alt. Im KZ hatte er nur etwa zwei Monate überlebt.

Quellen: Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann 86 Celle Acc 142/90 Nr. 39/231, Gestapokartei Osnabrück, Archiv der Gedenkstätte Sachsenhausen, Pr. Br. Rep. 35 H, BAnd 3/10, Blatt 257.

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