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Richard Werner

Biografie von Richard Werner

Richard Werner, tschechischer Staatsangehöriger evangelischer Konfession, war seit dem 10. Februar 1923 in Osnabrück gemeldet. Am 1. September 1923 heiratete er seine Frau Auguste, geb. Rullkötter, geb. am 24.8.1892 in Lienen, Kreis Tecklenburg. Seine Frau war eine verwitwete Schlauder. Sie brachte aus der ersten Ehe drei Kinder mit: Karl, geb.9.8.1911, Karola, geb. 5.4.1916 und Marianne, geb. am 20.11.1919. Richard Werner und seine Frau Auguste hatten zusammen eine Tochter, Ingeborg, die am 18.8.1924 geboren wurde.
Richard Werner arbeitete bis zum 24. Juli 1944 als Metallarbeiter bei der Firma Franz Brink in Osnabrück Eversburg. Als "Halbjude" wurde er in der Pogromnacht vom 9. auf den 10. November 1938 verhaftet und in das Polizeigefängnis Turnerstrasse gesperrt. Als "Ausländer" unterlag er danach der ständigen Unterstellung "Spionage" zu betreiben.
Nach Aussage des Werkmeisters Franz Heidemann wurde er bis zu seiner Deportation nach Auschwitz mehrfach von der Gestapo zu Verhören abgeholt. Es habe manchmal Wochen gedauert, bis er wieder entlassen wurde. Diese Aussage wird von Albert Colesie, der in der NS-Zeit bei der Osnabrücker Gestapo arbeitete, im November 1949 bestätigt: "Herr Werner wurde das erste Mal im Zuge der Judenverfolgung am 10.11.38 der Gestapo eingeliefert, die Dauer dieser Haft ist mir nicht erinnerlich. Danach wurde Herr Werner noch 4 oder 5 Mal durch Anzeigen aus der Nachbarschaft festgenommen ... ich kann mit Sicherheit bezeugen, dass die Gesamtdauer 8 - 9 Monate gewesen sind, außer der erlittenen K.Z. Haft in Auschwitz. ..." In der Entschädigungsakte über Richard Werner ist zu lesen, dass er bis zum 27.7.1944 im politischen Gefängnis der Gestapo in Osnabrück inhaftiert war. Er wurde am 17.1.1944 wegen Diebstahls festgenommen. Am 5. 8.1944 wurde er nach Auschwitz in einem Sammeltransport deportiert.
Richard Werner war bei seiner Deportation nach Auschwitz 54 Jahre alt. Am 8. August 1944 erhielt er im KZ Auschwitz die Häftlingsnummer 190 851. Auch seine damals 20 jährige Tochter Ingeborg war Repressionen ausgesetzt und wurde auf Anweisung der Osnabrücker Gestapo von Herbst 1944 bis März 1945 zur Zwangsarbeit in den so genannten Teutowerken verpflichtet.
Am 05. und 26.11. sowie am 10.12.1944 schrieb Richard Werner Briefe aus dem Konzentrationslager an seine Familie. Die Korrespondenz mit der Außenwelt unterlag jedoch strengen Reglementierungen. In einem Auszug aus der Lagerordnung aus dem Briefkopf eines vorgefertigten Briefbogens heißt es: ,,Jeder Häftling darf im Monat zwei Briefe oder Postkarten empfangen und absenden. Eingehende Briefe dürfen nicht mehr als 4 Seiten à 15 Zeilen enthalten und müssen übersichtlich und gut lesbar sein. Geld, Fotos und Bildereinlagen in Briefen sind verboten. Die Annahme von Postsendungen, die den gestellten Anforderungen nicht entsprechen, wird verweigert. Unübersichtliche, schlecht lesbare Briefe werden vernichtet."
Richard Werner starb am 18. Januar 8 Kilometer von Auschwitz entfernt. Im zweiten Halbjahr 1944 begann die SS-Verwaltung angesichts der anrückenden Offensive der Roten Armee mit der Evakuierung der Häftlinge des KZ Auschwitz, die in Lager im Inneren des Reiches geschickt wurden. Mitte Januar 1945 ergingen die endgültigen Befehle zur Evakuierung und Auflösung des Lagers. Vom 17. bis zum 21. Januar 1945 wurden etwa 56.000 Häftlinge in Fußmärschen aus dem KZ Auschwitz und seinen Außenlagern unter schwerer Bewachung von SS-Männern abgeführt. Viele der Häftlinge starben bei dieser tragischen, als Todesmarsch bezeichneten Evakuierung. Richard Werner wurde in einem Gemeinschaftsgrab mit 18 weiteren Opfern auf einem christlichen Friedhof in Brzeszcze, 7,5 Kilometer von Auschwitz entfernt begraben. Seiner Frau Auguste gestand die Stadt Osnabrück am 2.3.1948 eine Ehrenrente zu, eine Entschädigungszahlung an die Familie unterblieb jedoch mit dem Verweis auf die tschechische Staatsbürgerschaft Richard Werners.

Quellen: Niedersächsisches Landesarchiv Standort Osnabrück, Dep 3c Akz 32/96 Nr. 2, Niederschrift der Sitzung des Rates vom 2. März 1948 (Bewilligung einer Ehrenrente), Rep 430 Dez 304 Akz 2003-036, Nr. 313 (Freiheitsentziehung aus rassischen Gründen); Friedhofsregister des Friedhofs Brzeszcze, Polen.

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