Biografie von Günther Rüdenauer
Günther Rüdenauer
Im Jahr 1937 war Deutschland bereits fest in den Händen der Nationalsozialisten, die Menschen standen zum größten Teil hinter Hitlers Weltanschauung und grenzten die aus, die nicht dazu passten. Auch im von Arbeitern geprägten Stuttgarter Osten waren alle sozialdemokratischen und kommunistischen Vereine verboten und die Menschen lebten angepasst. Welche Einstellung Julius Rüdenauer hatte, wissen wir nicht. Der am 18.02.1905 in Stuttgart geborene Kraftfahrer und Packer heiratete am 30.07.1936 die sechs Jahre jüngere Freiburgerin Irmgard Sauer (geb. 17.05.1911).
Vermutlich war der Schock für ihn und seine Frau Irmgard groß, als am Montag, den 08. November 1937 ihr Sohn Günther geboren wurde, denn die Ärzte diagnostizierten eine „Hirnleistungsschwäche“ bei ihm, als er auf die Welt kam. Günther wurde katholisch getauft. Von dem Jungen existiert keine Meldekarte, sondern nur ein handschriftlicher Zettel, was vielleicht darauf zurückzuführen ist, dass die Eltern ihn aus Angst vor den Maßnahmen der Nationalsozialisten nicht melden wollten. Handschriftlicher Zettel, der statt einer Meldekarte existiert. Vermerkt ist "Eichelberg / Lutherheim" - vermutlich mündlich falsch überliefert: Eichelberg statt Eichberg in Hessen, ein Kinderheim, in dem auch 33 Kinder aus Stuttgart ermordet wurden.
Vermutlich war Günther eine Hausgeburt und wurde in der Strombergstr. 20 im Erdgeschoss geboren, denn laut Auskunft des Meldeamts Stuttgart-Mitte ist nur „Stuttgart Ostheim“ und kein Krankenhaus vermerkt. Wie die ersten Lebensjahre Günthers aussahen, wissen wir nicht, doch vermutlich hatten seine Eltern alle Hände voll zu tun, denn er blieb ihr einziges Kind. Man kann davon ausgehen, dass der Vater 1939 in den Krieg eingezogen worden ist und die Mutter sich deshalb alleine um das pflegebedürftige Kind kümmern musste. Immerhin hatte er nicht weit entfernt, nämlich in der Neckarstr. 74/2 seine Großmutter, Marie Sofie Rüdenauer, geborene Weiss wohnen. Sie stammte aus Hösslinswart/Kreis Schorndorf und führte als Witwe ein eigenes Geschäft, einen Landesproduktengroßhandel. Die Frage, ob sie als Geschäftsfrau viel Zeit hatte, sich um ihren Enkel zu kümmern, bleibt offen.
Offen bleibt ebenfalls, ob Günther, bevor er nach Eichberg gebracht wurde, noch für einige Zeit im Bürgerhospital untergebracht war und ob er von Nachbarn verraten wurde oder ob seine Eltern sich ärztliche Hilfe geholt hatten.
Sicher ist, dass er am 27.07.1944 nach Eichberg in Hessen deportiert und dort in die Abteilung 4 der „Kinderfachabteilung“ aufgenommen wurde.
Im Alter von nur 6 Jahren wurde Günther Rüdenauer dort am 30.09.1944 ermordet. Im Sterbebuch von Eichberg stellte für den kleinen Jungen mit der Patientennummer 606 die Diagnose „Hirnleistungsschwäche, Durchfall und Herz- und Kreislaufschwäche“.
Man kann also davon ausgehen, dass ihm in den zwei Monaten, die er auf dem Eichberg war,wie vielen Kindern Luminal verabreicht wurde, was bekanntlich Durchfall und Herz/Kreislaufschwäche als Nebenwirkung hat.
So waren seine letzten Tage fernab von seiner Familie und in den Händen eines herz- und gewissenlosen Pflegepersonals bestimmt mit viel Leid verbunden. Jedenfalls hat die „Behandlung“, die er dort erlebte, innerhalb kürzester Zeit sein Leben beendet.
Nach seinem Tod wurde er am 05.10.1944 auf dem Alten Friedhof Eichberg/Hessen in Feld E, Grabnummer 197 beerdigt.
Dass bis 1985 kein Gedenkstein auf dem Alten Friedhof an die Opfer der Krankenmorde an Kindern erinnerte und die nahegelegene Klinik auf dem Eichberg (Vitos-Klinik) ohne Unterbrechung psychisch kranke Menschen behandeln konnte und aktuell einen Neubau auf dem Gelände des Alten Friedhofs plant, zeugt auch nach dem Ende des Nationalsozialismus noch von Kaltherzlichkeit gegenüber dem Leid dieser Kinder und ihrer Familien.
Kinder wie Günther Rüdenauer sind in tiefster Verlassenheit gestorben und drohen in Vergessenheit zu geraten.
Um dem entgegenzuwirken wurde für ihn am 09. Juli 2020 ein Stolperstein vor seinem Geburtshaus in der Strombergstr. 20 verlegt.
Die aktuelle Situation erlaubte nur wenige Teilnehmende an der Zeremonie. Um so erfreulicher war es, dass mit Frau Dr. Anna Christmann eine Bundestagsabgeordnete sich Zeit nahm für die Gedenkstunde für einen Jungen, der getötet wurde, weil er krank war.
In der Vorbereitung der Stolpersteinverlegung recherchierte Tessa, eine Zehntklässlerin der Waldorfschule Uhlandshöhe, ein Schuljahr lang zusammen mit Gudrun Greth von der Initiative Stolpersteine Stuttgart-Ost, bereitete die Zeremonie vor und schrieb Arbeit über Günther Rüdenauer. Darin macht sie deutlich, dass in die Vorstellung des NS-Regimes von einer „reinrassig-arischen Volksgemeinschaft“, die die Herrschaft nicht nur über das eigene Volks übernimmt, sondern einen bis dahin beispiellosen Eroberungs- und Vernichtungsfeldzug startete und dazu zunächst die politischen Gegner verfolgte und ermordete, weder Kranke noch Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen passten und daher als „unnütz“ dargestellt, systematisch erfasst und ermordet wurden. An kranken Menschen – auch an kranken Kindern - erprobte man die systematische Ermordung von Millionen Menschen. Der NS-Staat verfolgte und ermordete Menschen aufgrund ihrer Herkunft und ihrer Volkszugehörigkeit, ihrer Religion, ihrer Sexualität und selbst aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Unmutsäußerungen.
Hitler hatte bereits 1929 unter Berufung auf darwinistische Wissenschaftler wie Alfred Ploetz auf dem „Reichsparteitag“ in Nürnberg erklärt, dass die „Beseitigung von 700.000 bis 800.000 der Schwächsten von einer Million Neugeborenen jährlich, eine Kräftesteigerung der Nation bedeute und keinesfalls eine Schwächung“ – der Begriff der „Rassehygiene“ sollte der Bevölkerung plausibel machen, dass der NS-Staat Kinder mit Behinderung einem „sanften Tod“ („Euthanasie“) zuführt.
Die Umsetzung der systematischen Ermordung wurde mit Beginn des 2. Weltkrieges als wirtschaftliche Notwendigkeit dargestellt und in grausamer Weise bis Kriegsende umgesetzt. Etwa 5000 Kinder fielen dieser NS-Tötungsaktion zum Opfer. Das Schreiben einzelner Eltern an Hitler mit der Bitte um „Gnadentod“ für ihr schwer behindertes Kind wurde zum Anlass für einen Runderlass des „Reichsministeriums des Inneren“ genommen, der alle Hebammen, Ärzte und Gesundheitsämter verpflichtete, Neugeborene und Kleinkinder zu melden, die als schwach oder behindert anzusehen und damit der Ermordung zu überstellen waren.
Für jede Meldung einer „verdächtigen Kindes“ wurden 2 Reichsmark bezahlt.
„Falls das neugeborene Kind verdächtig ist mit folgenden schweren angeborenen Leiden behaftet zu sein: "
1. Idiotie sowie Mongolismus (besonders Fälle, die mit Blindheit und Taubheit verbunden sind),
2. Mikrocephalie,
3. Hydrocephalus, schweren bzw. fortschreitenden Grades,
4. Mißbildungen jeder Art, besonders Fehlen von Gliedmaßen, schwere Spaltbildungen des Kopfes und der Wirbelsäule usw.,
5. Lähmungen einschließlich Littlescher Erkrankung“
Betroffene Kinder wurden in sogenannte „Kinderfachabteilungen“ eingewiesen, die in Wirklichkeit Tötungszentren in bestehenden Kliniken waren, in denen unter ärztlicher Leitung Kinder z.B. mit Überdosen des von der Pharmafirma Beyer hergestellten Schlafmittels Luminal getötet wurden.
Teilweise wurden die Kinder unter falschen Versprechungen aus ihren Familien geholt: In der Klinik würden sie geheilt, lernten sie sprechen oder könnte man sie medizinisch besser versorgen als zu Hause... Vielfach versuchten Eltern erfolglos ihre Kinder zurückzuholen. Die meisten der Kinder, die an den „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“ gemeldet wurden, wurden nicht in Augenschein genommen von den Ärzten, die mittels eines roten Kreuzes ihr Todesurteil verhängten.
Die systematische Ermordung der etwa 5000 kranken und behinderten Kinder wurde unglaublich lange verdrängt oder verleugnet. Wesentliche Täter lebten unbehelligt und arbeiteten weiter als Ärzte, genossen ihre Pension, Angehörige strengten Prozesse an gegen Journalisten und Wissenschaftler, die die Geschichte der Krankenmorde und der Zwangssterilisationen in Stuttgart öffentlich machten.
Dr. Karl Horst Marquart stellt in seinem 2016 erschienenen Buch "Behandlung empfohlen - NS-Medizinverbrechen an Kindern und Jugendlichen in Stuttgart" das Ergebnis seiner Recherchen zur „Kindereuthanasie“ u.a. anhand der Sterbelisten in Stuttgart dar: Insgesamt wurden 74 Stuttgarter Kinder in „Kinderfachabteilungen“ ermordet: 55 Kinder in Stuttgart (davon 13 aus dem Umland und neun Kinder von Zwangsarbeiterinnen), 39 Stuttgarter Kinder in Eichberg/Hessen und 2 Stuttgarter Kinder in Ansbach.
Das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" gab zwar der „eugenischen“ Sterilisation und Abtreibung eine gesetzliche Grundlage, nicht aber den Tötungen. Rechtlich gesehen galt daher auch im NS-Staat das Töten von Menschen als Totschlag oder Mord. Daher versuchte man die Tötungen auch geheim zu halten.
Nach 1945 stellten Politik, Justiz und Bundestagsmehrheit die Krankenmorde als durch das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" gerechtfertigt dar. Damit wurden die verantwortlichen Ärzte entlastet und die Entschädigungsansprüche der Hinterbliebenen mit der gleichen Argumentation abgewehrt wie die der Zwangssterilisierten. Erst als kaum mehr einer der Tötungsärzte belangt werden konnte und es kaum mehr Hinterbliebene gab, die klagten, rang sich der Bundestag zur "Ächtung" des NS-Gesetzes durch.
Der Schriftsteller, Journalist und Filmemacher Ernst Klee, geboren am 15. März 1942 in Frankfurt/Main, gestorben am 18. Mai 2013 in Frankfurt/Main, deckte in akribischer Arbeit die Medizinverbrechen der NS-Zeit, die Krankenmorde und deren ungesühnten Umgang mit den Tätern auf und setzte sich als Lehrbeauftragter für Behindertenpädagogik an der Fachhochschule Frankfurt zusammen mit Gusti Steiner für eine "emanzipatorische Behindertenpolitik" ein.
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