Biografie von Eduard Risch und Melanie Risch - geb. Bumann
Eduard Risch wurde am 27. Dezember 1879 in Konstanz geboren. Sein Vater war Sattler. Risch hatte 7 Geschwister. Er besuchte die Volksschule in Konstanz. Nach Ableistung der Wehrpflicht arbeitete er im Geschäft seines Vaters, das er später auch übernahm. Geschäft und Werkstatt befanden sich im Hinterhaus der Hussenstraße 9.
Risch war 4 Jahre Soldat im Ersten Weltkrieg; er wurde mit dem EK II und der Badischen Verdienstmedaille ausgezeichnet. Nach dem Krieg diente er freiwillig noch ein halbes Jahr beim Grenzschutz Oberrhein.
1909 heiratete er Melanie, geborene Bumann. Ihr Vater war bei der Reichsbahn, Abteilung Bodensee-schifffahrt, Konstanz beschäftigt.
Eduard Risch war „früher", also vor 1933, Mitglied der SPD, nach 1933 war er Mitglied des NSV (NS-Volkswohlfahrt) und des RLB (Reichsluftschutzbund).
Am Sonntag abend, dem 20. November 1938, war Risch in zwei Gasthäusern in Konstanz. In der Wirtschaft „Zum Friedrichshof" soll er, nicht mehr ganz nüchtern, gesagt haben: „Goebbels sei ein Winkeladvokat und Göring sei eine vollgefressene Sau". Im "Bodan" soll er dann in einem privaten Gespräch mit dem Kellner, seiner Frau und einem unbekannten Gast anlässlich der Pogromnacht vom 9. November 1938 folgende Äußerung gemacht haben: "Sind das Männer? Das hat das Volk nicht gemacht, sondern die SS. Das sind Barbaren. Die ganze Welt will von uns nichts mehr wissen." Der Kellner denunzierte Eduard Risch bei der Gestapo.
Am 28. Februar 1939 wurde Eduard Risch vom Sondergericht Mannheim angeklagt und am 20. März 1939 nach dem Heimtückegesetz, § 2, von 1934, zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Im Urteil wurde Risch als „judenfreundlich eingestellter Schwätzer" bezeichnet, dem man „eine ausgesprochen staatsfeindliche Einstellung nicht zutraut." Vielleicht ist Risch auch seine labile Gesundheit zum Verhängnis geworden: Er war hochgradig schwerhörig und wurde vom staatl. Gesundheitsamt als „affektlabil und neurasthenisch mit psychopathischen Zügen" bezeichnet. Seine Strafe verbüßte Risch in Freiburg und Mannheim.
Am 16. August 1943 wurde das Ehepaar Risch verhaftet und im Gefängnis Konstanz inhaftiert. Am 25. Oktober 1943 wurden beide vom Volksgerichtshof Berlin unter dem Vorsitz des berüchtigten Dr. Roland Freisler zum Tode verurteilt und in das Zuchthaus Brandenburg-Görden eingeliefert. Beide richteten getrennt ein Gnadengesuch an den Reichsminister der Justiz. Nachdem das Gnadengesuch von Eduard Risch abgelehnt worden war, wurde er am 21. Februar 1944 um 15 Uhr im Zuchthaus Brandenburg hingerichtet. Er ist in einem anonymen Grab auf dem Friedhof Marienberg der Stadt Brandenburg beigesetzt.
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Melanie Risch, geb. Bumann, wurde am 24.1.1887 in Konstanz geboren. Von Beruf war sie Schneider-meisterin. Zu ihren Kunden zählten auch viele Konstanzer Juden. So wie ihr Mann stand auch sie dem Nationalsozialismus ablehnend gegenüber. Zum Verhängnis wurden ihr abwertende Äußerungen über NS-Politiker und die Politik des Dritten Reiches. Ein Lehrmädchen, mit dem Melanie Risch fachlich nicht zufrieden war, und eine weitere Angestellte denunzierten sie bei der Gestapo.
Wie ihr Mann wurde auch sie wegen Wehrkraftzersetzung zum Tode verurteilt. In der Urteilsbegründung heißt es: „Frau Melanie Risch hat fast täglich als Meisterin ihr anvertraute Lehrlinge und Angestellte, deren Männer, Väter und Brüder draußen Soldaten sind, zersetzend und defätistisch bearbeitet". Auch ihr Gnadengesuch an den Reichsminister der Justiz wurde abgelehnt. In ihrem letzten, anrührenden Brief aus der Frauenstrafanstalt Berlin an ihren Mann schrieb sie: „Schade, dass wir einander vor dem Tod nicht mehr sehen dürfen. Auch ich denke mit Sehnsucht an unsere schöne Heimat, an alle unsere Lieben in Konstanz und an unser schönes Heim."
Am 27. Januar 1944 wurde Melanie Risch in Berlin-Plötzensee mit dem Fallbeil hingerichtet. Im Hinrichtungsprotokoll, einem amtlicher Vordruck, heißt es: „Nach Feststellung der Personengleichheit des Vorgeführten mit dem Verurteilten beauftragte der Vollstreckungsleiter den Scharfrichter mit der Vollstreckung. Der Verurteilte, der ruhig und gefasst war, ließ sich ohne Widerstreben auf das Fallbeilgerüst legen, worauf der Scharfrichter die Enthauptung mit dem Fallbeil ausführte und sodann meldete, dass das Urteil vollstreckt sei. Die Vollstreckung dauerte von der Vorführung bis zur Vollstreckung 8 Sekunden." Die Zahl 8 ist mit der Hand geschrieben.
Akribisch ist in den Akten festgehalten, wie hoch die Vergütung des Scharfrichters und seiner zwei Gehilfen waren: 130 RM für die Hinrichtung plus 2,18 RM für Verpflegung.
Der Leichnam von Melanie Risch wurde verbrannt, über den Verbleib der Urne ist nichts bekannt.
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Quellen & Impressum
"Stolpersteine für Konstanz – Gegen Vergessen und Intoleranz"
c/o Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten
Katrin Brüggemann, 78462 Konstanz, Hussenstraße 27