Biografie von Elsbeth Wagner, Kurt Ruder und Hermann Virsik
Nikolaistr. / Ecke Richard-Wagner-Str.
Die Schicksale der wohnungslosen Kurt Ruder, Hermann Virsik und Elsbeth Wagner lassen sich nur anhand der Akten nachvollziehen, die Behörden und Einrichtungen über sie angelegt haben. Alle drei hatten keinen festen Wohnsitz. Daher die Entscheidung, die STOLPERSTEINE in die Nähe des Hauptbahnhofes zu verlegen.
Recherchen und Patenschaft: Yasmin Jacobi, Christin Maiwald und Tobias Gehre (Auszubildende zur/zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste - FaMi - an der Gutenbergschule Leipzig)
Weitere Patenschaft: Internationale Berufsakademie Leipzig
Elsbeth Wagner
Elsbeth Wagner wurde am 30. März 1913 in Großpaschleben als jüngstes von fünf Geschwistern geboren und wuchs in einfachen ländlichen Verhältnissen auf. Ihr Vater war als Futtermeister auf dem örtlichen Rittergut tätig. Etwa von 1919 bis 1927 besuchte sie die Volksschule in Großpaschleben, nach ihrem Schulabschluss arbeitete sie zwei Jahre als Haushaltshilfe in Dessau. Als ihre Mutter erkrankte, kehrte Elsbeth Wagner nach Großpaschleben zurück, um die Pflege zu übernehmen und den Haushalt zu führen. Anschließend war sie in der Landwirtschaft auf dem Rittergut beschäftigt.
1933 brachte Elsbeth Wagner einen unehelichen Sohn zur Welt, der bei ihren Eltern aufwuchs. In den folgenden Jahren lebte sie zeitweise ohne feste Wohnung. Zwischen 1936 und 1938 wurde sie mehrfach wegen Bettelns, Diebstahls und Betrugs festgenommen. Im Frühjahr 1938 hielt sie sich aufgrund einer Schwangerschaft in der Universitätsklinik Leipzig auf. Es gibt jedoch keine weiteren Hinweise auf eine Entbindung oder ein Kind aus dieser Zeit.
Nach der vollständigen Verbüßung zweier Haftstrafen am 13. Mai 1939 kehrte sie nach Großpaschleben zurück und arbeitete erneut auf dem Rittergut. 1940 lernte sie bei der Hochzeit ihres Bruders in Roßlau den Schlosser Erich Knoblauch kennen. Sie wurde schwanger und zog zu ihm nach Roßlau. Die Beziehung endete im Juli 1940. Elsbeth Wagner verließ Knoblauch und Roßlau. In ihrem Lebenslauf gab sie später an, sie habe sich wegen ihrer Vorstrafen geschämt und schließlich gegen eine Heirat entschieden.
Ab Sommer 1940 lebte Elsbeth Wagner erneut ohne feste Wohnung. Aufgrund ihrer Schwangerschaft traute sie sich nicht, eine Arbeit aufzunehmen und bestritt ihren Lebensunterhalt durch Betteln. Dabei gab sie an, die Ehefrau eines im Krieg verwundeten Soldaten zu sein, um Unterstützung zu erhalten. In diesem Zusammenhang wurden ihr 22 Betrugs- und Diebstahlsfälle vorgeworfen.
Als sich im Februar 1941 die Geburt ihrer Tochter ankündigte, machte Elsbeth Wagner bei der Hebamme und im Kreiskrankenhaus Burg falsche Angaben zu ihren Personalien. Sie nannte einen anderen Geburtsnamen, ein falsches Geburtsdatum und behauptete, verheiratet zu sein. Diese Angaben führten zu einer falschen Beurkundung der Geburt ihrer Tochter. Am 12. März 1941 wurde sie im Wöchnerinnenheim in Magdeburg festgenommen. Ihre Tochter blieb im Krankenhaus und wurde später zu Pflegeeltern gegeben.
Elsbeth Wagner wurde vom Sondergericht Magdeburg nach dem „Gewohnheitsverbrechergesetz“ von 1933 und der „Verordnung gegen Volksschädlinge“ von 1939 zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt. Diese Verordnung ermöglichte drastische Strafen für Delikte, die als „Schädigung der Volksgemeinschaft“ interpretiert wurden – selbst bei Bagatelldelikten wie Betteln oder Diebstahl. Sich als Frau eines verwundeten Soldaten ausgegeben und dadurch die „Fürsorge der Volksgenossen […] bewusst zunutze gemacht“ zu haben, machte ihr Handeln in den Augen ihrer Verfolger besonders verwerflich.
Das Strafmaß betrug 5 Jahre Zuchthaus mit anschließender Sicherungsverwahrung und eine Geldstrafe von 300 RM. Am 9. Juli 1941 wurde Elsbeth Wagner ins Zuchthaus Waldheim überstellt. Von dort aus erfolgte am 8. Januar 1943 ihre Deportation nach Auschwitz, wo sie am 16. März 1943 offiziell an einer Lungenentzündung verstarb.
Kurt Ruder
Gerhard Kurt Ruder wurde am 5. Dezember 1913 in Chemnitz als zweites von zwei Kindern in eine Arbeiterfamilie geboren.
Von 1919 bis 1927 besuchte er die Volksschule. Bei einer polizeilichen Befragung gibt er an, zweimal sitzengeblieben und aus der 3. Klasse entlassen worden zu sein. Nach seiner Schulzeit fand er in Chemnitz eine Anstellung als Kistenzuschneider und besuchte bis 1930 die Fortbildungsschule. Zu Beginn des Jahres 1931 verließ Kurt Ruder Chemnitz und wanderte durch Thüringen und Bayern. Auf Wanderschaft übernachtete er im Freien oder in Herbergen, bettelte und hielt sich mit Gelegenheitsarbeiten über Wasser. Da er der gesetzlichen Meldepflicht nicht nachkam, suchte ihn die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern. Ende 1932 kehrte er in das elterliche Haus in Chemnitz zurück und nahm für zwei Jahre wieder Arbeit auf. Im Jahr 1934 ging Ruder erneut auf Wanderschaft. Im Juli 1935, noch keine 22 Jahre alt, griff ihn das Arbeitsamt Chemnitz auf und schickte ihn als Landhelfer nach Ostpreußen. Da ihn seine physische Konstitution nicht zur schweren Arbeit befähigte, beendete er die Arbeit in der Landwirtschaft nach einem Monat und kehrte nach Chemnitz zurück. Dort lebte er ein Jahr lang ohne Anstellung, bevor er Ende 1936 nach Leipzig wanderte. In der Herberge „Heilsarche“ [gelegen in der Kaiser-Maximilianstr. 51, heute Philipp-Rosenthal-Str.] heute fand er Unterkunft, bettelte und bestritt seinen Lebensunterhalt mit Gelegenheitsarbeiten.
Während seiner Wanderjahre kehrte Kurt Ruder regelmäßig gegen Jahresende in seine Heimatstadt Chemnitz zurück – so auch im Jahr 1937. Wegen Diebstahls und Bettelns – letzteres war damals strafbar – wurde er am 23. Dezember 1937 vom Amtsgericht Chemnitz zu vier Tagen Haft und zwei Tagen Gefängnis verurteilt. Diese Strafe galt durch die bereits verbüßte Untersuchungshaft als abgegolten.
Mit Kriegsbeginn verschärften sich die Maßnahmen der Verfolgungsbehörden. Arbeitsämter konnten gemeinsam mit Polizei und Gestapo Menschen dienstverpflichten und in kriegswichtige Betriebe einweisen. Auch Kurt Ruder erhielt Ende 1939 bis Anfang 1940 vom Arbeitsamt Leipzig mehrmals Arbeit zugewiesen, etwa im Bergbau und in Fabriken. Wegen seines schwachen körperlichen Zustands musste er jedoch nach kurzer Zeit jeweils wieder entpflichtet werden.
Als sich sein Gesundheitszustand verschlechterte, kehrte er Ende 1939 nach Chemnitz zurück. Wenig später, im Januar 1940, ging er wieder nach Leipzig, wo sich seine Lage zuspitzte. Er lebte weiterhin in der Herberge und kooperierte nicht mit dem Arbeitsamt, weshalb er dort am 15. Januar 1940 eine ernstliche Verwarnung erhielt. Am 22. Januar 1940 führte das Arbeitsamt Leipzig eine Sondermaßnahme gegen „Asoziale und Arbeitsscheue“ durch. Bei einer Razzia wurde Kurt Ruder aufgegriffen und wiederum von der Kriminalpolizeistelle Leipzig ernstlich verwarnt und in Arbeit vermittelt. Ihm wurde angedroht, dass bei Fortsetzung seines „arbeitsscheuen Verhaltens“ eine zeitlich unbegrenzte Vorbeugehaft verhängt werde, die von der Kriminalpolizei ohne gesetzliche Grundlage angeordnet werden konnte. Bei einer weiteren Razzia am 25. Januar 1940 wurde Kurt Ruder erneut in der Herberge „Heilsarche“ aufgegriffen und in das Polizeigefängnis Leipzig eingeliefert. Einen Tag später erließ man polizeiliche Vorbeugehaft gegen ihn - wegen „asozialen und gemeingefährlichen Verhaltens“.
In den folgenden acht Monaten wurde er in drei Konzentrationslager deportiert: im Februar nach Sachsenhausen, im August nach Neuengamme und im Oktober nach Dachau. Dort starb Kurt Ruder am 11. Mai 1942, im 29. Lebensjahr, offiziell an Herz-Kreislauf-Versagen.
Hermann Virsik
Hermann Alfred Virsik wurde am 07. Februar 1918 in Friedland in Böhmen (Tschechien) geboren. Er wuchs bei seiner Mutter auf. Diese starb im Jahr 1921, als Hermann 3 Jahre alt war. Danach kam er in das Waisenhaus Birkstein in Böhmisch-Leipa. Hermann besuchte von 1924 bis 1932 die dortige Volksschule. Nach seinem Schulabschluss ging er mit 14 Jahren bei einem ortsansässigen Hufschmied für drei Jahre bis 1935 in die Lehre. Anschließend arbeitete er bis 1938 in verschiedenen Orten in der Tschechoslowakei.
Nach der Annektion der Sudetengebiete 1938 wurde Hermann als 20-Jähriger vom Arbeitsamt Böhmisch-Leipa im Rahmen des Reichsarbeitsdienstes in das Deutsche Reich beordert. Die ihm dort zugewiesenen Arbeitsstellen beim Autobahnbau verließ er bald und lebte ohne feste Wohnung. Ihm wurde vorgeworfen, einem Kollegen den Wochenlohn gestohlen zu haben. Dafür wurde er im Januar 1939 vom Amtsgericht Radeberg zu 3 Wochen Gefängnis in Dresden verurteilt. Nach seiner Entlassung im Februar 1939 baute er sein Leben in Dresden neu auf und knüpfte Freundschaften und Beziehungen zu Personen, die als homosexuell galten. Er lebte in wechselnden Wohnungen in der Stadt. Hermann soll die ihm durch das Arbeitsamt Dresden zugewiesenen Stellen „aus fadenscheinigen Gründen“ wieder verlassen haben.
Er soll stattdessen durch homosexuelle Prostitution Geld verdient haben. Dies brachte ihn in Konflikt mit der Verfolgung von Homosexuellen durch die Polizei und Gestapo. Die Dresdner Polizei überwachte gezielt öffentliche Bedürfnisanstalten. Ziel war aus ihrer Sicht die Verfolgung von Homosexuellen nach § 175 StGB. Aufenthalte dort galten als Indiz für homosexuelle Prostitution. Hermann Virsik wurde im August 1939 dort verwarnt. Danach folgten kurze Haftstrafen, zuletzt im Oktober 1939. Ihm wurden weitere Straftaten wie Erpressung vorgeworfen, ohne dass es zu einer Anklage kam.
Nach seiner Entlassung ging er um der Repression in Dresden zu entgehen, mit seinem Freund nach Leipzig und wohnte dort im Hotel „Rheinischer Hof“ [gelegen in der Blücherstr. 17, heute Kurt-Schumacher-Str.]. Am 19. Oktober 1939 wurden beide dort von der Kriminalpolizei Leipzig wegen des Vorwurfs Erpressung auf sogenannter homosexueller Grundlage verhaftet. Er bestritt diese Vorwürfe, während sein Freund geständig war. Die Kriminalpolizei Leipzig hatte keine Beweise gegen Hermann.
Der Erlass zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung vom Dezember 1937 ermöglichte es der Polizei, Hermanns als „bisheriges asoziales, arbeitsscheues und die Allgemeinheit als Strichjunge gefährdendes Verhalten“ beschriebenes Leben zu kriminalisieren. Daher sprachen sie am 23. Oktober 1939 eine Verwarnung bei Fortführung seines Lebenswandels aus. Ihm wurde polizeiliche Vorbeugehaft mit Deportation in ein KZ angedroht. Als die Kriminalpolizei bei ihm eine Geschlechtskrankheit feststellte, wurde er der Gesundheitsbehörde unterstellt. Zur Behandlung wurde Hermann in das Krankenhaus St. Jakob [heute Universitätsklinikum, gelegen zwischen Jacobstr. und Rosentalgasse] gebracht. Dort wurde er erneut verhört. Er blieb bei seiner Unschuld. Im Anschluss an seine Genesung am 23. November 1939 wurde er aus dem Krankenhaus von der Kriminalpolizei vorgeführt. Auf der Dienststelle wurde Hermann am gleichen Tag in polizeiliche Vorbeugehaft genommen. Begründet wurde dies u.a. damit, dass er im Verhör wiederholt gesagt haben soll, Arbeit sei nur für die Dummen da. Eine Besserung im Sinne der nationalsozialistischen „Volksgemeinschaft“ sei bei ihm daher nicht zu erwarten.
In den folgenden neun Monaten wurde Hermann in drei Konzentrationslager deportiert: im Dezember 1939 nach Sachsenhausen, im Januar 1940 nach Mauthausen und im August 1940 nach Dachau. Am 2. März 1942 wurde Hermann im Rahmen der „Sonderbehandlung 14f13“ – zur gezielten Tötung „arbeitsunfähiger“ Häftlinge in KZ – nach Schloss Hartheim (Österreich) gebracht und dort noch am selben Tag mit dem Gas Kohlenmonoxid ermordet. Nach seinem Totenschein starb Hermann im KZ Dachau mit 24 Jahren, am 7. April 1942, offiziell an Herz- und Kreislaufversagen.
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