Biografie von Alois Lang
Alois Lang wurde am 7. Mai 1898 in Pelchenhofen als 5. Kind seiner Eltern, Johann und Marie, geboren. Sein Vater war Landwirt und Wagnermeister, seine Mutter, eine geborene Kurzendorfer, stammte aus Trautmannshofen. Insgesamt hatte er noch 5 Geschwister bzw. Stiefgeschwister. Seine Mutter verstarb bereits am 16. April 1913, kurz vor seinem 15. Geburtstag.
Der erste schriftliche Eintrag für Alois Lang findet sich erst wieder im November 1916 in den Kriegsranglisten und Stammrollen des Königreiches Bayern aus der Zeit des 1. Weltkrieges. Darin sind neben den Stammdaten auch Angaben zu seinen Einheiten und Lazarettaufenthalten aufgeführt:
Er wurde mit 18 Jahren am 24. November 1916 zum Rekrutendepot des 21. Infanterie-Regiment in Fürth eingezogen. Bereits am 6. Dezember 1916 war er für 9 Tage im Reserve-Lazarett in der Maischule wegen Bronchialkatarrh. Der nächste Lazarett-Aufenthalt folgte 3 Monate später am 20. März 1917. Zurück in seine Kompanie wurde er nach 2 Monaten, am 22. Mai 1917 entlassen mit dem Vermerk „kv“ bzw. „kd“ (kriegsdienst verwendbar – kriegsdienst tauglich).
Im Laufe des Jahres 1918 wurde er wegen Erkrankung an Gelenk-Rheumatismus in das Lazarett „Goethestraße“ in Nürnberg, eingeliefert. Hier wurde er bis zum Jahresende 31. Dezember, behandelt. An dem Tag wurde er in das nächste Reserve-Lazarett „Bismarckstraße“ ebenfalls in Nürnberg verlegt. Entlassen wurde er am 23. Januar 1919 und gleichzeitig in die 5. Kompanie des 21 Infanterie-Regiment versetzt. Am 9. Februar 1919 wurde Alois Lang im Rahmen der Demobilmachung nach Pelchenhofen aus dem Militärdienst entlassen.
Unter anderem konnten noch folgende Informationen über Alois Lang aus den Militär- Stammrollen entnommen werden: Er war 1,70 m groß, blond und von schlanker Gestalt, als Berufe sind Dienstknecht und Wagner eingetragen. Ihm wurde eine „sehr gute Führung“ bescheinigt, es lagen „keine Strafen“ vor, in Gefechten hatte er nicht gekämpft.
Ab seiner Entlassung aus dem Militärdienst bis zum März 1935 verliert sich seine Spur wieder. Sie taucht erst im ärztlichen Zeugnis vom 25. März 1935 auf, ausgestellt in der Zwangs-Arbeitsanstalt Rebdorf bei Eichstätt. Zu lesen ist dort: „der Gefangene Alois Lang mit der Nummer 2021, lediger Hoteldiener, arbeitet seit Wochen nicht mehr“.
Wann genau und von wem er in das Arbeitshaus Rebdorf eingeliefert wurde, ließ sich nicht mehr feststellen. Die Aufzeichnungen über die Detenden (Arbeitsgefangene) im Staatsarchiv Nürnberg enden hierüber im Jahre 1934. Durch den Spitalverwalter des Arbeitshauses wurde er einen Tag später, am 26. März 1935, in die Heil- und Pflegeanstalt Erlangen eingeliefert. Als Grund war „Geisteskrankheit“ vermerkt. Die Kosten für die Unterbringung für sechs Wochen in der Heil- und Pflegeanstalt wurden vom Arbeitshaus übernommen. Deshalb wurde er nach Ablauf dieser Frist am 2. Mai 1935 wieder ärztlich untersucht. Dem Zeugnis ist zu entnehmen „Neigung zu Demenzzuständen und Bewusstseinstrübung“. Wie in den Militär-Stammrollen jedoch mehrfach vermerkt, war seine Arbeitsunfähigkeit, aber offensichtlich auf die Gelenkrheuma-Erkrankung zurückzuführen.
Am 3. Juli 1935 wurde er aus Kostengründen vom mittelfränkischen Erlangen in die Oberpfälzer Heil- und Pflegeanstalt Regensburg „abgeschoben“. Dort verblieb er für die nächsten Jahre bis zum 3. Oktober 1940. Am gleichen Tag wurde er in die Tötungsanstalt Hartheim (bei Linz, Oberösterreich) im Rahmen des Euthanasie-Programms T4 verbracht und am gleichen Tag mit Kohlenmonoxyd vergast.
Die Aktion T4 wurde als „NS Krankenmorde“ oder als „Gnadentod“ bekannt. Grundlage für die Krankenmorde war unter anderem das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses aus dem Jahre 1933. Die offizielle Euthanasie-Ermächtigung unterschrieb Hitler am 9. Oktober 1939, datierte sie jedoch zurück auf den 1. September 1939, dem Beginn des 2. Weltkrieges.
Der Deckname T4 ergab sich aus der Adresse des Sitzes der Hauptzentrale in der Tiergartenstraße 4 in Berlin. Ziel der 1. Phase war, rund 70 000 Kranke, die eine ständige sowie kostspielige Pflege benötigten und nicht mehr heilbar waren, in den sechs Tötungsanstalten umzubringen. Die 6 Anstalten waren:
Hartheim, Grafeneck (Baden Württemberg), Sonnenstein (Sachsen), Stadt Brandenburg, Bernburg (Sachsen Anhalt), Hadamar (Hessen). Insgesamt wurden 70 273 Kranke ermordet, davon allein in Hartheim 18 269.
Für die Auswahl der Opfer waren 40 „sogenannte Gutachter“ berufen worden. Dies waren Ärzte, die anhand von Meldebögen über das Schicksal der Patienten entschieden. Am 24. August 1941 wurde mündlich die Weisung gegeben, die Aktion T4 zu beenden. Der entscheidende Anstoß war wohl unter anderem der öffentliche Protest des Münsteraner Bischofs Clemens August Graf von Galen. Nach Einstellung der Aktion T4 wurde das Programm dezentral, relativ unauffällig, durch Überdosierung von Medikamenten und der Einführung der „Hungerkost“ weitergeführt. Insgesamt wurden somit mehr als 250 000 Kranke ermordet, andere Quellen sprechen von bis zu 350 000, darunter mindestens 5000 Säuglinge und Kinder.
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